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Aus Hartz IV wird das Bürgergeld: Regelsätze, Sanktionen und Freibeträge ab 2024

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Aus Hartz IV wird das Bürgergeld

Nach 18 Jahren ist Schluss. Ab dem ersten Januar 2023 verschwindet Hartz IV endgültig und wird durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt. Im Zuge dessen ändern sich sowohl die Regelsätze, mögliche Sanktionen bei Verstößen und die Freibeträge für Personen, die das Bürgergeld in Anspruch nehmen.

Höhere Regelsätze und Prämien vereinbart

Insbesondere bezüglich der Grundsicherung zeigen sich deutliche Leistungssteigerungen im Vergleich zwischen Bürgergeld und Hartz IV. Betrug die Grundsicherung für Alleinstehende bisher 449 Euro im Monat, so steigt der Betrag ab dem 1. Januar 2024 auf 563 Euro. Jugendliche erhalten einen Betrag in Höhe von 471 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2023 und der aktuellen Preisentwicklung beträgt der Anstieg um 12,2 Prozent.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett eine Einigung für die künftige Ausrichtung der Jobvermittlung getroffen. Diese gibt vor, dass die Vermittlung von Arbeitsplätzen zukünftig nicht mehr im Vordergrund steht. Anstelle der Jobvermittlung soll die Weiterbildung gefördert werden. Hierfür wird die Bundesregierung nach aktuellem Stand eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 150 Euro auf den Weg bringen. Ausschlaggebend für den Kurswechsel ist die Tatsache, dass etwa zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Freibeträge steigen deutlich an

Um Hartz IV beantragen zu können, mussten Personen bislang einen Großteil ihres Vermögens in die Hand nehmen. Mithilfe des Bürgergeldes wird Ihr Vermögen besser geschützt. So hat das Bundeskabinett festgelegt, dass zunächst eine zweijährige Übergangszeit in Kraft tritt. Während der Übergangszeit müssen angesparte Beträge nur dann aufgebraucht werden, wenn es sich dabei um sogenannte erhebliche Vermögen handelt.

Als erheblich werden Rücklagen der leistungsberechtigten Person von mehr als 40.000 Euro beziffert. Jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft darf zudem Erspartes von bis zu 15.000 Euro besitzen, ohne dieses aufbrauchen zu müssen. Auch für Personen mit einem geringfügigen Einkommen sind die Freibeträge angepasst worden. Für monatliche Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wurden die Freibeträge auf 30 Prozent angehoben.

Künftig weniger Sanktionen

Ein großes Manko der Hartz-IV-Regelung waren die strengen Sanktionen. Mit dem Bürgergeld werden diese zwar nicht gänzlich verschwinden, doch müssen Sie sich nicht mehr vor ihnen fürchten. Aufgrund der Inflation sowie der gestiegenen Energiekosten waren etwaige Sanktionen zuletzt ausgesetzt worden. Künftig sollen sie generell stärker reduziert werden.

Ein erster Punkt betrifft mögliche verpasste Termine. Wer seinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt, dem drohen in Zukunft innerhalb des ersten halben Jahres nur geringfügige Leistungsminderungen. Ähnlich verhält es sich zudem bei nicht angenommenen Jobangeboten. Innerhalb des ersten halben Jahres werden keine Sanktionen verhangen, selbst wenn Sie eine zumutbare Stelle nicht annehmen.