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Mehrbedarf beim Bürgergeld: Das ist jetzt für Sie wichtig

Inhaltsverzeichnis

Bürgergeld Mehrbedarf

Zum 1. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld Hartz IV ablösen. Damit verbunden ist nicht nur eine Erhöhung der Regelleistungen für alle Personengruppen, sondern zudem die Umstrukturierung der Einmalleistungen und des Mehrbedarfs. Wie sich diese konkret auswirkt und was für Betroffene wichtig ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Einmalleistungen sind nur mit Ausnahmen vorgesehen

Bereits seit der Reform des SGB II existieren Einmalleistungen im Grundsatz nicht mehr. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich sämtliche Bedarfe durch die Regelleistungen decken lassen. Das bedeutet: Wenn Sie derzeit Hartz IV beziehen und ab dem Jahreswechsel das neue Bürgergeld erhalten, müssen Sie die finanziellen Mehrkosten für Reparaturen und Neuanschaffungen selbst tragen.

Es existieren jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Es ist möglich, eine Sachleistung oder ein Darlehen für den Neuerwerb einer Sache zu bekommen, sofern dies akut geboten ist und von den Regelleistungen umfasst wird. Das Darlehen beziehungsweise die Kosten für die erbrachte Sachleistung müssen sie allerdings zurückzahlen. Dies geschieht durch die Verrechnung mit den Regelleistungen in Höhe von bis zu 10 % pro Monat.

Von der vorgenannten Regelung nicht umfasst, sind nachfolgende Leistungen:

  • Erstausstattung für die Wohnung inklusive Haushaltsgeräte

  • Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt

  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (übernommen werden die Kosten in tatsächlich anfallender Höhe; beträgt die Dauer der Klassenfahrt lediglich ein Tag, müssen Sie die Kosten selbst tragen)

Auf diese Leistungen haben Sie einen Rechtsanspruch. Dies gilt indes nur, wenn es sich um den erstmaligen Erwerb der genannten Gegenstände handelt. Besitzen Sie beispielsweise bereits eine Couch und diese geht kaputt, müssen Sie die Neuanschaffung aus eigener Tasche zahlen.

Wichtig:

Den Antrag auf finanzielle Zuwendung müssen Sie stellen, bevor Sie den Kauf tätigen. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht vorgesehen.

Ferner kommt es nicht darauf an, ob Sie zum ersten Mal einen Haushalt gründen oder eine Wohnung neu beziehen, sondern vielmehr darauf, dass Ihnen etwas fehlt und der Bedarf neu ist.

Beispiel:

Sie ziehen in eine neue Wohnung, in der es keine Einbauküche gibt. In Ihrer bisherigen Mietwohnung gab es jedoch eine. Sie haben einen Anspruch auf eine finanzielle Beihilfe für den Erwerb einer Einbauküche, da der Bedarf mit dem Umzug neu entstanden ist. Selbiges gilt im Übrigen für die komplette Erstausstattung der Wohnung.

Bürgergeld: Mehrbedarf

Die Regelleistungen (auch: Regelbedarf) dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und umfassen insbesondere nachfolgende Bedarfe:

  • Ernährung

  • Körperpflege

  • Kleidung und Hausrat

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Den Regelbedarf erhalten Sie als monatlichen Pauschalbetrag. Über dessen Verwendung können Sie frei entscheiden. Darüber hinaus existiert der sogenannte Mehrbedarf. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, für besondere Lebenssituationen, Hilfe zu bekommen, die mit dem Regelbedarf nicht abgedeckt wird.

Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung können folgende Mehrbedarfe gewährt werden:

Bürgergeld: Mehrbedarf für Alleinerziehende

Der Gesetzgeber versteht unter Alleinerziehenden Personen, die mit mindestens einem oder mehreren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und für deren Erziehung und Pflege alleine sorgen. Ist dies der Fall, erhalten Sie Mehrbedarf in Höhe von 36 % des maßgeblichen Regelbedarfes bei einem Kind unter sieben Jahren beziehungsweise zwei oder mehr Kindern unter 16 Jahren.

Des Weiteren kann die alleinerziehende Person einen Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 12 % pro Kind geltend machen, falls dieses das siebte Lebensjahr bereits vollendet hat. Der Mehrbedarfsanspruch beträgt jedoch niemals mehr als 60 % der Höhe des Regelbedarfs. Das heißt: Selbst wenn Sie alleine für sechs Kinder aufkommen, die mit Ihnen zusammenleben, erhalten Sie nicht 72 % der Regelleistungen als Mehrbedarf, sondern bloß 60 %.

Gut zu wissen: Im Hinblick auf den Anspruch auf Mehrbedarf ist ein Umgangs- und Besuchsrecht des anderen Elternteils irrelevant. Von Bedeutung ist ausschließlich, dass Sie alleine sich um die Erziehung und Pflege der Kinder kümmern.

Bürgergeld: Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende

Wie erfolgt die Berechnung des Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende konkret?

Das Bürgergeld sieht einen Regelbedarf in Höhe von 563 EUR für eine alleinstehende Person vor. Wenn Sie mit einem Kind unter sieben Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben und für deren Pflege und Erziehung aufkommen, bekommen Sie 36 % Zuschlag auf den Regelbedarf. Somit ergibt sich eine Summe von 180,72 EUR. Ist das Kind bereits älter als sieben Jahre, sind es 60,24 EUR (12 % Zuschlag).

Die weitere Berechnung können Sie selbst vornehmen, indem Sie den relevanten Prozentsatz (12 %, 24 %, 36 %, 48 %, 60 %) mit 5,02 multiplizieren.

Bürgergeld: Mehrbedarf für werdende Mütter beziehungsweise bei Schwangerschaft

Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche steht Mehrbedarf zu. Der Anspruch ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung, die zudem den voraussichtlichen Entbindungstermin enthalten muss, sowie über den Mutterpass gegenüber der Behörde nachzuweisen. Die Höhe des Mehrbedarfs beläuft sich auf 70 % des maßgeblichen Regelbedarfes. Der Anspruch erlischt mit der Entbindung.

Der Sinn der Regelung ist es, den Erwerb von Gegenständen und Hilfsmittel zu erleichtern, die mit der Schwangerschaft verbunden sind.

Bürgergeld: Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besitzen Personen, die eine Behinderung haben, aber dennoch erwerbsfähig sind. Der Mehrbedarf soll die Regelleistungen ergänzen und die Kosten für die besonderen Umstände infolge einer Behinderung übernehmen. In Bezug auf die Höhe des Zuschlags ist es wichtig, zwischen nachfolgenden Personengruppen zu unterscheiden:

  • Mehrbedarf für erwerbsfähige Personen mit Behinderung

  • Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben

Personen, die eine Behinderung aufweisen, aber dennoch erwerbsfähig sind und an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, steht eine Erhöhung der Regelleistungen um 35 % zu. Darunter fällt zum Beispiel eine Weiterbildung.

Achtung: Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Bei einer schwerbehinderten Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig ist, beträgt die Erhöhung der Regelleistungen 17 %.

Bürgergeld: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Sollten Sie aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung benötigen, die mit hohen Kosten verbunden ist, haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf. Den Nachweis führen Sie mittels einer ärztlichen Bescheinigung, die sowohl die vorliegende Erkrankung als auch die nötige Ernährungsweise enthalten muss.

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach der zugrunde liegenden Krankheit und schwankt zwischen 10 und 20 % der Regelleistungen.