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Können Studenten Bürgergeld beantragen?

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Können Studenten Bürgergeld beantragen?

Im Studium sieht es finanziell oft mau auf dem Konto aus. Teure Fachbücher, das WG-Zimmer und die immer teurer werdenden Lebensmittel reißen ein Loch ins Portemonnaie. Ein Nebenjob ist für manche Studierende zeitlich einfach gar nicht drin. Seit 2023 gibt es das sogenannte Bürgergeld – ist das vielleicht die Lösung für das klamme Portemonnaie der Studierenden?

Ist Bürgergeld die finanzielle Lösung für Studierende?

Inhaltsverzeichnis

Kurz und knapp ist die allgemeine Antwort auf diese Frage: Nein! Leider ist das Bürgergeld für Studenten und Studentinnen im Regelfall nicht die finanzielle Lösung für das klamme Portemonnaie. Doch warum eigentlich nicht? Dazu stellt sich zunächst die Frage, um was es sich beim Bürgergeld eigentlich handelt. Das 2023 eingeführte Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland.

Sie löst das bisherige Arbeitslosengeld II ab, auch besser bekannt als Hartz 4. Das bedeutet, dass diese Leistung jenen als eine Art Überbrückungsgeld zusteht, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auf der Suche nach einem neuen Job sind. Das ist bei Studierenden grundsätzlich nicht der Fall. Ihr „Hauptjob“ ist das Studium. Dieses wird meistens in Vollzeit absolviert. Für eine reguläre Vollzeitstelle stehen Studentinnen und Studenten dem Arbeitsmarkt deshalb gar nicht zur Verfügung.

Aber Studierende arbeiten neben dem Studium doch auch?

Nun mag es den durchaus berechtigten Einwand geben, dass auch viele Studierende neben dem Studium arbeiten. Während es für manche Studierende überhaupt nicht mit dem Stundenplan oder zu absolvierenden Praktika, Labortätigkeiten & Co vereinbar ist, können Studierende anderer Fächer sich ihre Zeit etwas freier einteilen. Von der Kassenkraft über den Nachhilfsjob bis zum Job an der Bartheke oder im Biergarten gibt es eine ganze Reihe an Klassikern, die von Studierenden als Nebenjob ausgeführt werden.

So gesehen stehen sie dem Arbeitsmarkt also durchaus in einem gewissen Umfang zur Verfügung. Dieser Umfang reicht damit manchmal sogar weit über den Minijob hinaus. Die alleinige Möglichkeit eines Jobs, der zeitlich mit dem Studium vereinbar ist, bietet dennoch keine Grundlage für den Bezug von Bürgergeld.

Anspruch auf BAföG als Studentin und Student

Gibt es also keine Möglichkeit, dass der Staat Studierenden finanziell unter die Arme greift? Doch, die gibt es! Das Zauberwort ist BAföG. Das ist staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen nach dem Bundes­ausbildungsförderungs­gesetz. Die Höhe des BAföGs hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Verdienst der eigenen Eltern ab.

Das BAföG wird als Darlehen vom Staat angeboten und muss nach dem Studium bis zu einem Gesamtbetrag von ungefähr 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Für Student*innen, die aufgrund der finanziellen Möglichkeiten nicht von ihren Eltern unterstützt werden können, ist das der Klassiker, um das Loch im Portemonnaie zumindest teilweise als Ergänzung zu einem eventuell zusätzlich angenommenen Minijob stopfen zu können.

Gibt es Ausnahmen?

Gibt es dennoch die Möglichkeit, zu studieren und gleichzeitig Bürgergeld zu beziehen? Ja, die gibt es in individuellen Fällen tatsächlich. Hier lohnt es sich, sich für seinen individuellen Fall gut zu informieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Als klassischer Student oder Studentin an Uni oder Fachhochschule ist das Bürgergeld als Option in aller Regel wie bereits beschrieben raus.

Wer jedoch streng genommen als Schüler*in und nicht als Student*in beispielsweise auf dem zweiten Bildungsweg oder nebenher zur Arbeitsstelle eine Bildungseinrichtung wie etwa eine Abendschule besucht, kann je nach Fall durchaus ein Anrecht auf das Bürgergeld haben. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass eine sogenannte Bedürftigkeit für den rechtmäßigen Bezug vorliegen muss und kein kein Anspruch auf BAföG bestehen darf. Lassen Sie sich hierzu unbedingt fachmännisch beraten.

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