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Bürgergeld Wohnung (KdU) – Miete und Nebenkosten

Inhaltsverzeichnis

Bürgergeld Wohnung

Das neue Bürgergeld deckt auch die Kosten der Wohnung ab. Wie bisher müssen diese Kosten der Unterkunft (KdU) natürlich angemessen sein. Der Druck auf die Bezieher von Bürgergeld, sich nach einer kleineren oder preiswerteren Wohnung umzusehen, ist allerdings nicht mehr so groß, wie es das bei Hartz IV war. Eine Karenzzeit von zwei Jahren schützt.

Keine Aussagen zur Angemessenheit

In Deutschland sind die Kommunen in der Pflicht, wenn es um die Wohnkosten für die Bezieher von Sozialleistungen geht. Dabei hängt es allerdings vom Wohnort ab, bis zu welchem Betrag sie für den Wohnraum aufkommen. Soweit die Kosten für die Unterkunft angemessen sind, werden sie von den Trägern der Sozialleistungen in der vollen Höhe anerkannt, sagt der Artikel 22 im Sozialgesetzbuch (SGB) II. Das Problem: Es gibt in eben diesem zweiten Sozialgesetzbuch keine konkreten Angaben darüber, was überhaupt angemessen ist und an welcher Stelle die Jobcenter nicht mehr mitgehen. Auch im Gesetzentwurf für das Bürgergeld gibt es keine Aussagen dazu. In den vergangenen Jahren war die Rechtsprechung dazu alles andere als einheitlich. Daran hat sich bis jetzt auch nichts geändert. Hier muss der Gesetzgeber also noch nacharbeiten.

Dennoch wird sich die Situation für Sie deutlich entspannen, wenn Sie das erste Mal auf Bürgergeld angewiesen sein sollten. Die große Angst, in einer in den Augen des Amtes zu teuren Wohnung zu leben und diese aufgeben zu müssen, wird sich für Sie legen. Das liegt an der neuen Karenzzeit, die es bald im Zusammenhang mit den Wohnkosten und dem Bürgergeld geben soll. Haben die tatsächlichen Kosten für den Wohnraum bisher über der in der jeweiligen Kommune geltenden Grenze gelegen, zahlte diese die hohen Aufwendungen nur für bislang sechs Monate. In Zukunft liegt die Karenzzeit bei einem Jahr. Damit haben Sie im Fall der Fälle deutlich mehr Zeit, sich ohne Druck und Angst um die Wohnung auf die Suche nach einer neuen Arbeit zu begeben. Das Bürgergeld schützt Sie in diesem Fall besonders.

Höhe der Miete: Eine Lösung muss her

Natürlich wird sich spätestens nach einem Jahr die Frage für Sie stellen, ob Ihre Wohnung beziehungsweise Ihre Miete tatsächlich angemessen ist. Um an dieser Stelle sicher zu gehen, sollten Sie sich also frühzeitig Ihre eigenen Gedanken darüber machen. Frühzeitig heißt in diesem Fall: Vor dem Ablauf Karenzzeit.

Im Laufe der letzten Jahre gab es zur Angemessenheit der Wohnung sehr viele verschiedene Urteile von Gerichten. Wenn Sie sich ein Bild machen wollen, was Sie erwartet, dann lohnt es sich, auf diese Entscheidungen zu achten. So betrachten die Kommunen bei der Bewertung, was angemessen ist, die Wohnungen am Mietmarkt der jeweiligen Region. Auch der Mietspiegel vor Ort spielt eine gewisse Rolle. Daraus leiten die Jobcenter dann eine Art von Mittelwert für eine einfach ausgestattete Wohnung ab. Als Single sollten Sie davon ausgehen, dass Ihnen eine Wohnung von rund vierzig Quadratmeter zustehen könnte. Welchen Preis sie maximal haben darf, darüber muss jedoch der Gesetzgeber bald entscheiden.

Natürlich muss der Wohnungsmarkt an Ihrem Wohnort eine solche Wohnung auch hergeben. Niemand sollte gezwungen werden, aus seinen vier Wänden auszuziehen, ohne eine alternative Möglichkeit zum Wohnen zu haben. Beziehen Sie Bürgergeld, müssen Sie sich jedoch intensiv nach einer entsprechenden Wohnung umschauen. Und Sie müssen es dem Jobcenter auch beweisen können.

Kalt und Warm: Die Übernahme der Betriebskosten

In die Kosten der Unterkunft beziehen die Jobcenter neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten und die Heizkosten ein. Als Empfänger von Bürgergeld steht Ihnen also auch in Zukunft die Übernahme dieser Aufwendungen zu. Als Nebenkosten werden alle Aufwendungen gewertet, die mit der Wohnung zusammenhängen. Sie werden auch als kalte Betriebskosten bezeichnet. Welche Kosten das sind, das steht in Ihrem Mietvertrag. Die warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Heiznebenkosten. Auch hier springt das Amt beim Bürgergeld in voller Höhe ein.

Nicht zu den Kosten der Unterkunft werden beim Bürgergeld nicht die Stromkosten zählen. Die Ämter zahlen also für Empfänger dieser Leistung keine Stromrechnungen. Das spielt es keine Rolle, wie hoch diese Rechnungen bald ausfallen werden. Die Kosten für den Strom werden also in das Bürgergeld integriert und nicht noch zusätzlich oben drauf gepackt. Eine Ausnahme könnte auch in Zukunft das warme Wasser bilden. Die Kosten hierfür werden im alten Hartz-IV-System in einer gewissen Höhe als Mehrbedarf gewertet und auf die Wohnkosten umgelegt. Das könnte unter Umständen auch beim Bürgergeld so sein. Dann müssten diese Aufwendungen in die Wohnkosten eingerechnet werden.

Besonderheit: Unter 25 Jahre alt

In der Regel zahlen die Aerometer die Wohnkosten für jeden, der hilfebedürftig ist im Sinn des SGB II. Ausnahmen gibt es allerdings bei all jenen Leistungs-Empfängern, die junger sind als 25 Jahre. Grundlegend anders handeln wird auch des Bürgergeld an dieser Stelle nicht wahrscheinlich nicht. Allerdings gibt es, wie in jedem Fall, Ausnahmen von dieser Regel.

Bekommen Sie in der Zukunft Bürgergeld und wollen Ihr Elternhaus verlassen, müssen gute Gründe haben:

Möglich ist ein Auszug aus beruflichen Gründen, etwa wenn Sie endlich selbstständig werden und auf eigenen Beinen stehen wollen. Ganz so einfach ist aber auch dann ein Auszug aus der elterlichen in eine eigene Wohnung nicht. Denn Ihre Kosten für die Unterkunft zahlt das Amt nur dann, wenn Sie wegen beruflicher Gründe nicht mehr weiter bei Ihren Eltern wohnen bleiben können. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Weg zur Arbeit dann mehr als zwei Stunden dauern würde.

Eine Übernahme der Miete für Sie als sehr junger Mensch durch das Amt ist auch möglich, wenn ein weiteres Zusammenleben mit Ihren Eltern nicht zumutbar ist. Wann ein solche Punkt erreicht ist, lässt sich allerdings gar nicht verallgemeinern. Gerade hier kommt es immer auf den einzelnen Fall an. Eine tiefgreifende und dauerhafte Störung der Beziehung zu Ihren Eltern wäre ein solcher Fall. Aber auch dann ist ein Auszug bei Vater und Mutter erst der allerletzte Ausweg. Sie müssen also vorher sämtliche Möglichkeiten nutzen, die Beziehung au Ihren Eltern zu kitten.

Außerdem muss das Jobcenter vor Ihrem Auszug aus der elterlichen Wohnung informiert werden. Sie müssen in jedem Fall einen Antrag auf die Übernahme der Kosten stellen, sonst läuft gar nichts . In das entsprechende Formular gehören dann die Gründe dafür rein, dass Sie eine Erstattung von Wohnkosten bewilligt haben wollen. Nur wenn das Amt dem Antrag zustimmt, zahlt es auch die Miete für Ihre eigene Wohnung.

Erstausstattung für die Wohnung

Richten Sie zum ersten Mal eine Wohnung ein, steht Ihnen auch beim Bürgergeld eine finanzielle Unterstützung für die notwendigen Gegenstände, wie Möbel oder technische Geräte zu. Auf diese Beihilfe haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Wie hoch ein solcher Zuschuss ist, darüber gibt es keine einheitliche Aussage. Die Kommunen regeln das für sich selbst. Im Schnitt zahlen Sie einmalig 1.000 Euro für einen Single-Haushalt. Damit ist der Kauf einfacher oder sogar gebrauchter Einrichtungen und selten mehr möglich.

Fragen und Antworten zur Wohnung (Miete) beim Bürgergeld

Wann die Mietkosten angemessen sind, darüber sagt das Gesetz zum neuen Bürgergeld noch gar nichts aus. Jede Kommune hat das bisher für sich entschieden. Ob es einheitliche Regeln für Deutschland geben wird, steht noch nicht fest. Aber es könnte sein, dass die unteren Grenzen der Mietspiegel bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Eine sehr große und sehr teure Luxuswohnung wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Zusammenhang mit dem Bürgergeld als unangemessen gelten. Entsprechende Aussagen müssen aber noch in das Gesetz aufgenommen werden. Bis dahin sind wahrscheinlich auch Bewohner von großen Wohnungen in gewisser Weise geschützt.

Bisher hatte jemand mit Leistungsanspruch nur sechs Monate Zeit, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Diese Karenzzeit wird deutlich ausgeweitet. Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, darf für ein Jahr in seiner Wohnung bleiben, auch wenn diese groß und teuer ist. Das Amt zahlt in voller Höhe die Miete.