Bürgergeld Rechner 2024 – Arbeitslosengeld berechnen
Inhaltsverzeichnis
Ab dem 01.01.2023 wird aus Hartz IV das neue Bürgergeld. Die bisherigen Leistungen werden damit erhöht. Im nachfolgenden erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen, zu Mehrbedarfen und zu den Berechnungsgrundlagen. Anschließend können Sie den Bürgergeld Rechner nutzen, um zu erfahren, mit wie viel Bürgergeld Sie ab dem 01.01.2024 rechnen können.
Bürgergeld Rechner 2023 – Arbeitslosengeld II Berechnung
Mit unserem Bürgergeld Rechner können Sie ganz einfach die optimale Höhe Ihres Grundeinkommen berechnen.
Die Nutzung und Berechnung des Rechners erfolgt ohne Gewähr.
Mit dem kommenden Bürgergeld sollen Millionen Leistungsbezieher nicht nur mehr Geld, sondern auch eine bessere Betreuung durch die Jobcenter erhalten. Und das gleich zu Beginn des nächsten Jahres. Wenn Sie wissen möchten wie hoch Ihr Anspruch ausfällt, nutzen Sie den Bürgergeld Rechner auf dieser Seite.
Für die Berechnung ist die Eingabe relevanter Daten erforderlich. Außerdem treten bestimmte Berechnungsgrundlagen in Kraft. Diese müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, um überhaupt einen Anspruch auf das neue Bürgergeld zu haben. Des Weiteren gelten gesonderte Regelungen für Schwangere und deren Mehrbedarf, bei der Berücksichtigung von Kindern und im Zuge der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Erfahren Sie hier, welche Regelungen für Sie zutreffend sind und erfahren Sie, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht und mit welcher Höhe Sie rechnen dürfen.
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnungsgrundlage wurde vom Ministerium mithilfe des Mischindex geändert, damit sich diese besser an der Inflation orientieren kann. Für die Festlegung der Regelsätze tritt ein Mischindex in Kraft, bei zu 30 Prozent die Lohnentwicklung und zu 70 Prozent die Entwicklung bei den Preisen berücksichtigt wird. Dazu werden sowohl Daten aus den Vorjahr, als auch aus dem Vorvorjahr herangezogen.
Diese Berechnungsgrundlage wird jedoch nicht allein verwendet, da sich der Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene damit nur von 469 EUR auf 563 EUR erhöhen würde. Aus diesem Grund wird ein Zuschlag mit einbezogen, welcher auf der zu erwartenden Inflation basiert. Das bedeutet, dass der Regelsatz um 94 EUR ansteigt.
Bürgergeld Regelsatz
Der Regelsatz steht inzwischen fest: dieser liegt für alleinstehende Personen bei 563 EUR pro Monat. Dabei hat sich eigentlich nicht viel geändert, da der Regelsatz für das neue Bürgergeld im Prinzip genau so berechnet wird, wie es bisher für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) der Fall war. Der Regelsatz für eheliche und nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft liegt bei 506 EUR.
Voraussetzungen
Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Anspruch haben erwerbsfähige Personen, also Personen die mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Aber auch nicht erwerbsfähige Personen (zum Beispiel Kinder) haben Anspruch auf Bürgergeld. Als erwerbsfähig gelten Menschen, die imstande sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Auch Personen, welche in einer Gemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, haben Anspruch auf Bürgergeld. Das betrifft primär Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, wobei aber auch andere Konstellationen möglich sind. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt fest, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht. Wer nicht erwerbsfähig, aber dennoch hilfebedürftig ist, hat im Alter Anspruch auf Grundsicherung. Auch der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld.
Eine weitere Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Personen, weshalb der Gesetzgeber somit kein bedingungsloses Grundeinkommen geschaffen hat. Als hilfebedürftig gelten Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend zu sichern. Auch erwerbstätige Personen können als hilfebedürftig gelten, wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, da sie nur ein geringes Erwerbseinkommen haben. Und nicht zuletzt haben Empfänger von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf das neue Bürgergeld, wenn das ALG I zu gering ausfällt. Diese Leistungsempfänger werden als „Aufstocker“ bezeichnet.
Lebenssituation
Das neue Bürgergeld zielt darauf ab, dass ein größeres Miteinander geschaffen werden soll. So wurde es zumindest in Präsentationen immer wieder formuliert. Das bedeutet, dass die Jobcenter künftig mit den Lebenssituationen der Leistungsbezieher großzügiger umgehen sollen.
Damit soll es den Empfängern von Bürgergeld ermöglicht werden, dass diese schneller wieder auf eigenen Füßen stehen können. Das heißt konkret, dass Leistungsempfänger in den ersten den ersten zwei Jahren des Bezugs in ihren Wohnungen bleiben dürfen und dass diese nicht in die Berechnungen mit einbezogen werden.
Außerdem ist es vorgesehen, dass höhere Vermögen nicht angetastet werden sollen. Hier gilt eine Bemessungsgrenze von 60.000 EUR. Für das aktuelle Hartz IV gilt eine Bemessungsgrenze von 5.000 EUR. Denn die Sorge vieler Menschen besteht darin, dass sie ihre Wohnung im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit aufgeben oder von ihrem Ersparten leben müssen. Doch diese Sorge ist mit den neuen Regelungen unbegründet. Zumindest gilt dies in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs. Nach Ablauf der ersten zwei Jahre wird überprüft, ob es sich um eine angemessene Wohnungssituation handelt.
Berücksichtigung von Kindern
Auch für Kinder wurden Regelsätze festgelegt, welche sich nach dem Alter des jeweiligen Kindes richten. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren gilt ein Regelsatz in Höhe von 471 EUR. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren sind es 390 EUR und für Kinder bis 5 Jahre beträgt der Regelsatz 357 EUR.
Mehrbedarf bei der Berechnung
Das Bürgergeld beinhaltet den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und eine Vielzahl weiterer Leistungen. Hier sind insbesondere Einmalleistungen wie der Mehrbedarf oder die Erstausstattung zu nennen. Allerdings gibt es nach dem System des neuen Bürgergeldes grundsätzlich keine Einmalleistungen mehr, da sämtliche Bedarfe durch den Regelsatz abgegolten werden. Das bedeutet, dass Empfänger von Bürgergeld für Reparaturen oder Neuanschaffungen entsprechende Rücklagen bilden müssen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der neue Regelsatz im Gegensatz zum früher geltenden Sozialhilfesatz, höher ausfällt. Hier treten jedoch vier Ausnahmen in Kraft.
Erstausstattung für die Wohnung
Einen Anspruch auf die Erstausstattung für eine Wohnung haben Empfänger von Bürgergeld nur dann, wenn es sich um eine Erstanmietung handelt. Bei einem Umzug besteht kein Anspruch. Zudem muss ein entsprechender Lebenseinschnitt wie zum Beispiel eine Schwangerschaft, eine Geburt oder die Neugründung eines Haushalts vorliegen.
Mehrtägige Klassenfahrten
Handelt es sich um eine mehrtägige Klassenfahrt, welche im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt wird, werden die Kosten dafür übernommen. Allerdings ist ein Pauschalbetrag nicht zulässig. Handelt es sich um eine eintägige Klassenfahrt, sind die Kosten dafür bereits im Regelsatz enthalten.
Mehrbedarf
Der Mehrbedarf kann über den Regelsatz des Bürgergeldes hinaus gezahlt werden. Das betrifft den Mehrbedarf…
…bei Schwangerschaft,
…für Alleinerziehende,
…für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige
…Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Kosten für Unterkunft und Heizung
Im Bürgergeld sind auch die Kosten für eine Wohnung, sprich die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) enthalten. Das betrifft:
- Kaltmiete
- Nebenkosten
- Kosten für Heizung und Warmwasser
Dabei gilt weiterhin, dass die Wohnkosten angemessen sein müssen. Hier zeichnet sich jedoch eine Neuregelung ab: Innerhalb der Karenzzeit, also in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs müssen sich Empfänger von Bürgergeld noch keine Gedanken über die Angemessenheit machen, da in dieser Zeit keine Überprüfung der Angemessenheit durchgeführt wird. Damit unterscheidet sich die neue Regelung wesentlich von den bisherigen Hartz IV – Regelungen.
Bürgergeld Rechner – Mit wie viel Bürgergeld können Sie rechnen?
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Bürgergeld Sie ab dem 01.01.2023 erhalten werden, berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Verhältnisse und geben die entsprechenden Daten in den Bürgergeld Rechner ein. Wenn Sie bereits Empfänger von Hartz IV sind, erfolgt die Umstellung automatisch und Sie können den Bürgergeld Rechner ohne weiteres nutzen. Aber auch wenn Sie noch kein Leistungsbezieher sind und es absehbar ist, dass Sie zu Beginn des neuen Jahres Anspruch haben, können Sie den Bürgergeld Rechner schon jetzt nutzen, um zu erfahren, wie viel Bürgergeld Sie erhalten werden.