Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Pflichtgebühr für jeden Haushalt in Deutschland, ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens. Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich jedoch, ob es für sie eine Befreiung von dieser Pflicht gibt. Die gute Nachricht ist, dass dies in den meisten Fällen möglich ist.
Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich kann jeder, der Bürgergeld bezieht, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Hartz IV, Sozialgeld oder eine andere Form des Bürgergeldes handelt. Es müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Beantragung der Befreiung – Wie geht das?
Um die Befreiung zu beantragen, sollten Sie wie folgt vorgehen: Stellen Sie einfach Antrag beim zuständigen Beitragsservice. Legen Sie dabei die erforderlichen Nachweise wie zum Beispiel den Bürgergeldbescheid oder einen Kontoauszug vor. Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen, denn die Befreiung wird erst rückwirkend für den Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wie lange dauert es, bis die Befreiung gewährt wird?
Die Dauer, bis die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Bearbeitungszeit des Antrags beim zuständigen Beitragsservice und der Überprüfung der vorgelegten Nachweise. Normalerweise können Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen. Sie sollten den Antrag in jedem Fall so früh wie möglich stellen, damit Sie möglichst rasch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.
Gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der man Bürgergeld erhält und trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen muss?
Nein, in Deutschland gibt es keine festgelegte Höchstgrenze, bis zu der Bürgergeldempfänger den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags gilt grundsätzlich für alle Empfänger von Bürgergeld, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Sie müssen dazu nur die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und daraufhin aktiv werden, indem Sie einen Antrag beim zuständigen Beitragsservice stellen.
Was noch zu beachten ist
Die Befreiung gilt jedoch immer nur für den Hauptwohnsitz, nicht für weitere Wohnungen. Das bedeutet, dass Bürgergeld Empfänger, die befreit werden, weiterhin den Rundfunkbeitrag für einen eventuellen Nebenwohnsitz zahlen müssen. Sie sollten also genau überprüfen, ob Sie eine Befreiung in Anspruch nehmen können und im Hinterkopf behalten, dass nur Ihr Hauptwohnsitz von der Zahlung befreit werden kann.
Fazit:
Wie Sie nun wissen, haben Bürgergeld Empfänger also die Möglichkeit, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden. Um diese Befreiung zu beantragen, müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und aktiv ein Antrag gestellt werden. Sie sollten sich im Voraus mit den Bedingungen und Einschränkungen vertraut machen, um die Befreiung korrekt in Anspruch zu nehmen.