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Hohe Stromkosten – übernimmt das Bürgergeld die Kosten?

Hohe Stromkosten - übernimmt das Bürgergeld die Kosten?

Das Bürgergeld gerät in den Fokus, wenn es darum geht, seine Existenz zu sichern. Die Inflation drückt und die Energiekosten sind im Jahr 2022 förmlich explodiert. Wie groß ist die tatsächliche Differenz vom Bürgergeld auf den Strombedarf in Bezug auf die tatsächlichen Kosten.

Es wird immer enger

Inhaltsverzeichnis

Das Bürgergeld soll den großen Durchbruch bringen. Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache, wenn es um den Blick auf den Strompreis geht. Ein Singlehaushalt erhielt bisher 36,42 Euro an Stromgeld nach den Sätzen von Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 sind es 40,74 Euro. Weder der eine, noch der andere Betrag reicht den Bedürftigen aus. Eine Umfrage auf Twitter ergab, dass die Abschläge bis zu 75 Euro für einen Singlehaushalt betragen. Wenige Haushalte können ihren geringen Abschlag noch halten.

Die Stimmen werden lauter

Es hagelt Kritik an der Regierung. Es werden Spartipps aus den Kreisen der Regierung gegeben, um Strom zu sparen. Helfen wird diese Herangehensweise den Bedürftigen nicht. Der Blick richtet sich auf die Strompreisbremse. Ab Januar 2023 soll es so weit sein. Es findet eine Deckelung der Kilowattstunde bei 40 Cent statt. Eine Lösung für die erhöhten Stromkosten stellt die Strompreisbremse nicht dar.

Bei genauer Betrachtungsweise wird schnell klar, warum das Problem bestehen bleibt. Der Regelsatz deckt lediglich maximal 1.200 kWh. Es entsteht eine Differenz an Bedarf, welche nicht gedeckelt wird. Bei einem Singlehaushalt sind es ungefähr 300 kWh im Jahr. Dieser errechnete Teil kann niedriger und höher ausfallen. Die Stromanbieter nennen unterschiedliche Verbräuche.

Strom wird unbezahlbar

Die Rechnung geht für die Bedürftigen nicht auf. Der Strompreisdeckel löst das Problem nicht. Christian Lindner verkündet am 1. Januar 2023 pünktlich zum Jahreswechsel, dass die Energiepreise hoch bleiben. Keine gute Nachricht zum Beginn des Jahres 2023. Rein rechnerisch bleiben einige Euro bei den Bedürftigen hängen, welche sie selbst drauflegen müssen. Tendenz steigen. So kann es durchaus passieren, dass über das Jahr 2023 schnell 10 oder 20 Euro draufgelegt werden. Diese Rechnung wird nicht aufgehen.

Guter Rat wird teuer

Die Regelungen bezüglich der Heiz- und Stromkosten koppeln sich beim Bürgergeld nicht ab. Was bei Hartz-IV galt an Regularien verändert sich nicht mit dem Bürgergeld. Ob Heiz- oder Stromkosten, als Grundlage dient die bewohnte Raumfläche sowie zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. Diese Vorgabe soll zur groben Orientierung dienen. Wie tatsächlich die Regelung stattfindet, ist eine Ermessenssache des Jobcenters. Falls Babys, kranke oder pflegebedürftige Menschen sich im Haushalt befinden, wird die Bemessungsgrundlage für Strom und Heizung entsprechend angepasst.

Das Jobcenter besitzt die Freiheit, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen und besitzt somit das letzte Wort. Falls die Verbrauchskosten als zu hoch definiert werden, dann gibt das Jobcenter sechs Monate Zeit, damit die Heiz- und Stromkosten gesenkt werden. Falls dieser Fall nicht eintritt, dann muss ein Teil der Kosten selbst getragen werden.

Die Karenzzeit

Die Opposition war nicht in allen Punkten einverstanden, was die Handhabung der Energiekosten betraf. Der strittige Punkt betraf die Karenzzeit. Ab Januar 2023 sollte bei jeder neuen Antragssteller die Kosten fürs Heizen und Strom innerhalb der Karenzzeit eingestuft werden. Dies bedeutet, dass mit der Antragsstellung für das Bürgergeld die Wohnungsgröße und die damit verbundenen Energiekosten nicht überprüft werden.

Für die CDU sowie einem Teil der FDP-Politiker war die Aussetzung der Angemessenheitsprüfung Ende 2022 ein Ding der Unmöglichkeit. Der Anreiz zum Energiesparen wäre somit erloschen. Die Forderung wurde laut, dass es zu einer verpflichtenden Energieberatung der Bedürftigen kommen müsse. Zudem kam es zu der Überlegung Anreize zu schaffen, wenn die Bezieher von Bürgergeld bereit sind Energie zu sparen. Der Bonus wäre in diesem Falle nicht zweckgebunden und könnten individuell eingesetzt werden.

Diese Herangehensweise ist zu kurz gedacht. Bezieher von Bürgergeld besitzen einen eingeschränkten Zugang zum Wohnungsmarkt. Die Wahrscheinlichkeit eine Wohnung zu erhalten, welche entsprechend gedämmt ist, ist eher unwahrscheinlich. Es ist bekannt, dass ältere Häuser keine ausreichende Dämmung besitzen. Für die Bezieher von Bürgergeld bedeutet, ist letztlich, massiv Strom- und Heizungskosten zu sparen. Notfalls im Dunkeln zu sitzen und zu frieren. Die Bedürftigen sind somit aufgefordert, ihre Energiekosten entsprechend einzuschränken, da der Staat nicht in dem vollen Umfang aufkommen wird.