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Bürgergeld statt Hartz IV – was ändert sich?

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Bürgergeld statt Hartz IV - was ändert sich?

Mit dem Bürgergeld hat die Ampel ordentlich Regierungsarbeit geleistet und eine große Sozialreform initiiert. Am 1. Januar 2023 soll es losgehen und viele Bürger fragen sich schon jetzt, was sich ändert.

Der höhere Regelsatz

Inhaltsverzeichnis

Dass die Lebenshaltungskosten steigen, dürfte hinreichend bekannt sein. Ein weites Loch reißt die Energienutzung in die Haushaltskasse. Die Anhebung des Regelsatzes war deshalb schon längst überfällig. Und zwar unabhängig vom Bürgergeld. Einen entsprechenden Beschluss der Koalitionsspitzen gab es bereits. Mit dem dritten Entlastungspaket sollte der Regelsatz gegenüber Hartz IV, um rund 50 EUR angehoben werden. Doch es hagelte Kritik, denn den Sozialverbänden reichte diese Erhöhung nicht aus. Begründung: Mit 50 EUR ist es nicht möglich, die steigenden Lebenshaltungskosten aufzufangen. Zumal auch die Lebensmittelversorgung teilweise zum Erliegen gekommen ist.

Bereits vor der Pandemie sind die Tafeln an ihre Grenzen gestoßen und werden nun zusätzlich mit zahlreichen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine konfrontiert. Und nicht zuletzt weisen auch die Sozialkaufhäuser immer deutlicher auf die soziale Ungerechtigkeit hin, welche in Deutschland existent ist. Geht es um die Grundsicherung, hat das Land viele Defizite. Mit einer Änderung der Gesetze, sowie der Einführung des Bürgergeldes lassen sich die Probleme jedenfalls nicht lösen. Auch nicht, wenn die Ampelpolitiker mit der Einführung stolz verkünden, dass man künftig milder mit den Beziehern der Grundsicherung umgehen wird.

Das Aussetzen von Sanktionen

Mit dem milden Umgang werden dann künftig auch Sanktionen ausgesetzt. Zumindest vorübergehend. Selbst, wenn die Leistungsempfänger auf keine zufriedenstellende Weise mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Da stellt sich natürlich die Frage, ob hier wirklich von einer Änderung die Rede sein kann?! Sanktionen sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen auferlegt werden. Das Jobcenter hat ab 1. Januar nur noch stark eingeschränkte Möglichkeiten. Vor allem im Hinblick auf Termin-Versäumnisse der Leistungsempfänger:innen. Selbst bei Pflichtverletzungen wie diesen, soll es vorübergehend bei milderen Sanktionen bleiben. Die Sanktionen sind damit aber nicht komplett aus der Welt geschaffen. Sie treten nach sechs Monaten Karenzzeit in Kraft und werden in diesem Zeitraum bereits auferlegt, wenn Leistungsempfänger:innen eine zumutbare Arbeit ablehnen.

Neue Anreize bei den Betroffenen schaffen

Mit der Einführung des Bürgergeldes wollten die Politiker aller Parteien auch Anreize schaffen. Das angestrebte Ziel sei es, die Menschen mittels Ausbildungen wieder in Arbeit zu bringen.

Im Zuge dessen wurden die Sanktionen als demütigend und kontraproduktiv bezeichnet. Mit der Einführung des Bürgergeldes sollen stattdessen positive Anreize geschaffen werden, welche sich auch in Form einer künftigen Weiterbildungsprämie präsentieren, die ebenfalls eingeführt werden soll. Dabei handelt es sich um einen durchaus überlegten Ansatz, welcher tatsächlich positive Auswirkungen haben könnte. Schließlich haben zwei Drittel der Leistungsempfänger keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Unberührtes Vermögen für zwei Jahre

Zu den wesentlichen Änderungen zählt auch, dass das Vermögen der Leistungsbezieher unbeachtet bleibt. Und zwar für zwei Jahre. Dabei handelt es sich um einen längst überfälligen Schritt, welcher in anderen Ländern schon seit geraumer Zeit praktiziert wird. Das bedeutet, dass Menschen die das neue Bürgergeld beziehen, ein Jahr lang ein zusätzliches Vermögen haben dürfen. In Summe bis zu 40.000 EUR.

Der Verzicht auf auszusprechende Sanktionen bezieht sich in den ersten zwei Jahren auch auf die Wohnungsgröße. Im Klartext heißt das: Bürgergeldbezieher dürfen in den ersten zwei Jahren in ihren Wohnräumen bleiben. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine angemessene Wohngröße handelt oder nicht. Die genaue Prüfung findet erst nach zwei Jahren statt, obgleich das eigene Vermögen dabei trotzdem weniger stark beachtet wird.

Bessere Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Leistungsbeziehern

Viele Hartz-IV-Empfänger fühlen sich in den Jobcentern von oben herab behandelt. Außerdem gab es Kritik in Bezug auf die Bemühungen des Jobcenters, Menschen wieder einzugliedern. Hier wurde vorgeworfen, dass lediglich nach einem Schema gearbeitet wird und eine individuelle Berücksichtigung nicht stattfindet. Doch auch das soll sich ab dem 1. Januar ändern. Die Politiker fordern dazu eine bessere Kooperation zwischen allen Beteiligten und eine Kommunikation auf Augenhöhe.