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Bürgergeld Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Inhaltsverzeichnis

Kostenaufwändige Ernährung

Das Bürgergeld soll ab dem 1. Januar 2023 eingeführt werden und Hartz IV ablösen.

Der Regelsatz soll erhöht werden und die Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährleistet werden. Das neue Bürgergeld sieht außerdem vor, dass Einmalleistungen und Mehrbedarf umstrukturiert werden sollen. Doch was bedeutet das für kostenaufwändige Ernährung?

Wann hat man Anspruch auf Mehrbedarf Ernährung?

Es gibt vier Fälle, in denen man Anspruch auf Mehrbedarf hat. Anspruch auf Mehrbedarf haben Schwangere, Alleinerziehende, erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige und Menschen mit kostenaufwändiger Ernährung. Den direkten Beziehern des Bürgergelds und den sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft steht der Mehrbedarf zu. Durch den Mehrbedarf werden erhöhte Ausgaben durch den jeweiligen Umstand ausgeglichen. Durch den Mehrbedarf soll die Bedarfe Ernährung, Körperpflege, Teilhabe am sozialen Leben und Kleidung und Hausrat gedeckt werden.

Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Die Höhe des Mehrbedarfs gliedert sich je nach Bedarf.

  • Werdende Mütter erhalten nach der 12.Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf über 17% des Regelbedarfs, also 85,34 EUR.
  • Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern unter 16 Jahren bekommen einen Anteil von 36% des Regelbedarfs. Dies macht 180,72 EUR aus.
  • Der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind liegt bei 12 %, also 60, 24 EUR.
  • Für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige sieht das Bürgergeld einen Mehrbedarf in Höhe von 35 , also 175, 70 EUR vor.

Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bemisst sich nach der Art der Krankheit und der Höhe der Kosten für die Ernährung. Der Mehrbedarf liegt in diesem Fall in etwa bei 10 bis 20%, je nach Krankheit.

Wie kann ich den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragen?

Wer einen Mehrbedarf für Ernährung benötigt, muss diesen beantragen. Die Kosten für die spezielle Ernährungsform werden dann dem Bürgergeld angerechnet. Um den Mehrbedarf für Ernährung zu beantragen, muss dem zuständigen Amt eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. In dieser Bescheinigung muss zum einen die Art der Krankheit, zum anderen die Ernährungsform aufgeführt sein.

Was ist der Mehrbedarf aufgrund einer Krankheit?

Der Mehrbedarf aufgrund einer Krankheit bezieht sich auf den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung. Wer aufgrund einer Krankheit eine kostenaufwändigere Ernährung hat, der hat Anspruch auf den Mehrbedarf. Je nach Art der Krankheit und Ernährungsform wird der Mehrbedarf berechnet.

Menschen mit Zöliakie erhalten im Schnitt 20% Mehrbedarf. Wer unter Mukoviszidose leidet erhält meist sogar 30%. Bei Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie liegt der Mehrbedarf bei etwa 5%. Bei Schluckstörungen aufgrund einer Nervenkrankheit wie Parkinson oder Multiple Sklerose wird der Mehrbedarf individuell, anhand der tatsächlichen Ausgaben, berechnet.