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Wann wird das erste Bürgergeld ausbezahlt?

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Wann wird das erste Bürgergeld ausbezahlt?

Mit der Einführung des Bürgereinkommens ab 2023 will die Bundesregierung das umstrittene Hartz-IV-System ablösen. Aber wie viel kann der Begünstigte unter der zugrunde liegenden Garantie erwarten, wer hat darauf Anspruch, wie sieht es mit der Ausbildung aus, sollte man sich sorgen um die Wohnung machen, wie viel darf das Vermögen des Empfängers betragen und vor allem: Wann genau kommt das Geld auf dem Konto des Empfängers an?

Neuer Antrag und Auszahlung

Inhaltsverzeichnis

Um Leistungen zu erhalten, benötigt ein Bürger keinen neuen Antrag. „Wer nach Ablauf des Jahres Jobcenter-Leistung bezieht, erhält automatisch ein höheres Grundgehalt“, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Regelsatz steigt von 449 Euro pro Monat für Singles auf 502 Euro und für erwachsene Partner auf 451 Euro. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 451 EUR. Jugendliche über 14 Jahre erhalten 420 EUR, Kinder von 6 bis 14 Jahren 348 EUR, Kinder unter 6 Jahren 318 EUR.

Die Regierung reagiert mit Bürgergeld 2023 auf veränderte Lebensbedingungen. In den letzten Jahren und Monaten sind die Preise für Strom, Benzin, Gas und Lebensmittel in Deutschland stark gestiegen. Dementsprechend muss auch die Regelsatz gegenüber dem bisherigen Hartz IV erhöht werden. Ab Januar jeden Monat erhält eine Person zusätzlich 50 EUR. Beim Regelsatz muss der Empfänger eines Bürgereinkommens die monatlichen Lebenshaltungskosten decken. Wohn- und Heizkosten werden separat auf das Konto des Leistungsempfängers überwiesen.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen bestehende Leistungen um das Einkommen der Menschen ergänzt und das Vertrauen zwischen Leistungsempfängern und Arbeitsbehörden gestärkt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nennt es „Augenhöhe“. Allerdings wird es weiterhin umstrittene Sanktionen geben: Etwaige Leistungskürzungen bei Nichteinhaltung von Fristen etwa. Rabatte von 10 bis 30 Prozent sind möglich.

Wann genau wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Arbeitsamt wickelt die Zahlungen wie bisher ab. Somit gilt weiterhin die Regel, dass das Geld des nächsten Monats in den Vormonat überwiesen werden muss. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen sehr genauen Termin für die Auszahlung der Leistungen an die Bürger im Jahr 2023 angegeben. Für Januar 2023 wird das Geld am 28. Dezember 2022 ausgezahlt. Ab Februar 2023 voraussichtlich 31. Januar 2023 Je nach Jobcenter kann der Auszahlungstermin jedoch um ein bis zwei Tage abweichen.

Hier finden Sie alle Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2023.

Wer hat Anspruch?

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosenversicherung II hatte, erhält künftig das Staatsbürgerschaftsgeld. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Das Staatsbürgerschaftseinkommen ist auch eine Option für diejenigen, deren Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie können mehr Unterstützung bekommen.

Weiterbildung und Ausbildung

Traditionell scheiterte die Ausbildung des Arbeitslosen oft daran, dass er einer Aushilfe erst zustimmen musste. Diese „Priorität“ entfällt zukünftig. Stattdessen wird eine zusätzliche monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 150 Euro zur Förderung der Berufsausbildung eingeführt.

Darüber hinaus können sich die Begünstigten bei Bedarf nach drei statt wie bisher zwei Jahren durch eine subventionierte Weiterbildung umschulen lassen.

Vermögen und Immobilien

In dem überarbeiteten Projekt prüfen die Arbeitsämter nicht, ob die Wohnung für das erste Jahr geeignet ist. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte zu dem Projekt, dass auch Arbeitslose und Zwangsverdiener sich keine Sorgen um ihre Wohnung machen müssen. Leistungen werden für die ersten zwölf Monate gewährt, wenn kein „erhebliches Vermögen“ vorliegt.

Derzeit gilt eine Höchstgrenze von 40.000 Euro für tatsächliche Begünstigte und 15.000 Euro für jede weitere Person in der begünstigten Gemeinschaft. Nebeneinkünfte bis 100 Euro werden überhaupt nicht in das Einkommen des Bürgers eingerechnet. Wird dieser überschritten, wird der angegebene Prozentsatz ganz normal berechnet. Neu ist, dass diejenigen, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, den größten Teil ihres Einkommens für die Zukunft behalten können. Sparer mit einem Einkommen zwischen 520 EUR und 1.000 EUR können beispielsweise 30 % ihrer Einkünfte entschädigungslos behalten. Bei Hartz IV sind es noch 20 %.