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Bürgergeld und gesunde Ernährung – geht das?

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Bürgergeld und gesunde Ernährung

Hartz IV gehört schon bald der Vergangenheit an, denn das Bürgergeld kommt. In Puncto gesunde Ernährung ändert sich dadurch jedoch nichts. Diese ist nach wie vor nicht möglich. Warum sich ausgewogenes Essen mit den ab Januar in Kraft tretenden Leistungen nicht vereinbaren lässt, ist in nachfolgendem Beitrag zu lesen.

Gesunde Ernährung für Hartz-IV-Empfänger unbezahlbar

Inhaltsverzeichnis

Dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung wichtig ist, steht außer Frage. Diese hat allerdings auch ihren Preis. Die hohen Kosten belasten insbesondere die Menschen, die ohnehin schon auf das Geld achten müssen. Frische und gesunde Lebensmittel sind für einkommensschwache Menschen kaum bezahlbar. Von Bio-Produkten ganz zu Schweigen. Besonders betroffen sind Hartz-4-Empfänger:innen, die jeden Cent buchstäblich umdrehen müssen.

Der Regelsatz reicht vorne und hinten nicht

Doch Hartz IV verabschiedet sich und stattdessen wird Leistungsbeziehern das neue Bürgergeld gezahlt, womit die Regelbedarfe deutlich erhöht werden. Bisher umfasste der Regelbedarf für Alleinstehende 449 EUR. Dieser wird mit dem Bürgergeld um 53 EUR erhöht und beträgt damit 502 EUR pro Monat.

Damit wird den Leistungsbeziehenden jedoch nicht die Ernährungsfrage erleichtert. Die vorgesehene Verwendung der bisherigen Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II berechnet sich wie folgt: 155,80 EUR sind für den Kauf von Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken gedacht. Das macht pro Tag einen Durchschnitt von 5,12 EUR.

Aktuelle Inflation macht den Regelsatz zunichte

Dass dieses Geld vorne und hinten nicht reicht, ist unter anderem auf die aktuell vorherrschenden Preissteigerungen im Bereich der Lebensmittel zurückzuführen. Mit fast drei Euro für ein Stück Butter, haben Betroffene mit gut 5 EUR pro Tag kaum Spielraum, um sich beim Einkauf für frische und gesunde Lebensmittel zu entscheiden.

Schaut man sich dann zusätzlich die Zahlen für Kinder an, wird die Lage noch prekärer. Für Kinder bis sechs Jahre sind im Hartz-IV-Regelsatz gerade einmal 285 EUR vorgesehen. Davon fallen 32,81 Prozent, also 93,51 EUR pro Monat für Lebensmittel an, was pro Tag 3,07 EUR macht. Eine ausgewogene Ernährung wird damit in weite Ferne gerückt.

Keine Änderung der Berechnungsgrundlagen für das neue Bürgergeld

Auch beim Wechsel zum Bürgergeld werden sich die Berechnungsgrundlagen nicht ändern. Das bedeutet, dass die tägliche Summe der Finanzmittel im Rahmen der neuen Leistungen von 502 EUR pro Tag auf 5,73 EUR für Erwachsene und 3,43 EUR für Kinder steigt.

So setzt sich der bisherige Regelbedarf zusammen:

  • 155,82 EUR für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke
  • 43,82 EUR für Freizeit, Kultur und Unterhaltung
  • 40,15 EUR für Telekommunikation und Post
  • 37,26 EUR für Bekleidung und Schuhe
  • 38,07 EUR für Wohnen, Wohninstandhaltung und Energie
  • 27,35 EUR für Haushaltsgegenstände und Innenausstattung
  • 35,77 EUR für Andere Waren und Dienstleistungen
  • 40,27 EUR für Verkehr
  • 17,14 EUR für Gesundheitspflege
  • 11,73 EUR für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
  • 1,62 EUR für Bildung

Das macht insgesamt den bisherigen Hartz-IV-Regelsatz von 449 EUR aus.

Wirft man einen Blick auf den globalen Durchschnitt, kostete es im Jahr 2019 pro Tag 4,04 US-Dollar, um eine Person angemessen mit gesunder Nahrung zu versorgen. In Deutschland hält jedoch aktuell die Inflation ein, welche inzwischen den höchsten Wert seit 28 Jahren erreicht hat. Laut Verbraucherzentrale sind die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke um 16,6 Prozent gestiegen.

Eine Neuberechnung ist längst überfällig

Da wundert es nicht, dass Gesundheits- und Ernährungsexperten schon seit geraumer Zeit fordern, die Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder aus Ernährungssicht neu zu ermitteln. Schließlich dürfe eine gesund und ausgewogene Ernährung kein Luxus sein.